Möglichkeiten der Kostenübernahme

1. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel bei entsprechender Indikation und Notwendigkeit durch gesetzliche Krankenversicherungen für die Versicherten gesetzlicher Krankenkassen übernommen.

 

2. Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach individuellen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen (z.B. Stunden pro Jahr) unterschiedlich sein. 

 

3. Kostenübernahme durch die Beihilfestelle

Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei approbierten Psychotherapeuten in der Regel problemlos möglich.

 

4. Kostenübernahme auf Selbstzahlerbasis

Es besteht die Möglichkeit, Therapiekosten selbst zu tragen oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen, kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn Sie sich in Kürze verbeamten oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten beläuft sich eine 50-minütige Sitzung derzeit auf 100,55 Euro. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar.

 

5. Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten in Fällen, in denen die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist der Fall, wenn ihre Probleme unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls (beispielsweise einer Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall) sind. Auskunft zur Zuständigkeit kann Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft geben.